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		<title>GHP-Anwaelte.de : News</title>
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	<description>GHP-Anwälte - News</description><language>de</language><image>
		<title>GHP-Anwaelte.de : News</title>
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	<width></width><height></height><description>GHP-Anwälte - News</description></image><generator>TYPO3 - get.content.right</generator><docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs><lastBuildDate>Sun, 03 May 2009 21:22:00 +0200</lastBuildDate><item>
	<title>BGH Urteil zur Anfechtung von Beschlüssen</title>
	<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/bgh-urteil-zur-anfechtung-von-beschluessen.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=206988eb13</link>
<description>Der BGH hat in einem Urteil erstmals zum neuen § 46 WEG Stellung genommen. Danach ist die...</description><content:encoded><![CDATA[
	<p class="bodytext">Der BGH hat in einem Urteil erstmals zum neuen § 46 WEG Stellung genommen. Danach ist die Klagefrist von einem Monat nur dann gewahrt, wenn die Klageschrift dem Anfechtungsgegner demnächst zugestellt wird (§ 161 ZPO). Innerhalb der diesem einen Monat folgenden weiteren einmonatigen Begründungsfrist hat der Anfechtungskläger alle Gründe vorzutragen, die er für die Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung heranziehen will. Die Anfechtungsgründe müssen sich dabei im Kern aus dem Begründungsschreiben selbst ergeben. Eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen oder ein Nachschieben von Gründen ist nicht möglich. Das bedeutet für Wohnungseigentümer, die einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung anfechten wollen, dass sie zum einen nach der Versammlung schnell entscheiden sollten, ob sie die gefassten Beschlüsse anfechten wollen und zum anderen, dass sie in dem Schreiben, mit dem Klage begründet werden soll, alles vortragen müssen, was aus ihrer Sicht gegen den angefochtenen Beschluss spricht. Im Zweifel sollten also so umfangreiche und detailreiche Ausführungen wie nur irgend möglich gemacht werden. (Urteil des BGH vom 16.01.2009, AZ: V ZR 74/08).</p>
	]]></content:encoded><category>Wohnungseigentumsrecht</category>
<pubDate>Sun, 03 May 2009 21:22:00 +0200</pubDate>
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<title>Anspruch auf Klärung der Abstammung im Gesetz verankert</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/anspruch-auf-klaerung-der-abstammung-im-gesetz-verankert.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=c710d7d336</link>
<description>Am 01.04.2008 trat das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren in...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Am 01.04.2008 trat das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren in Kraft. Danach können Kinder, Mütter und vor allem Väter zur Klärung der leiblichen Abstammung von den jeweils anderen Familienmitgliedern die Zustimmung zur Durchführung einer genetischen Abstammungsuntersuchung und Duldung der Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten Probe verlangen. Diejenigen, die Zweifel an der genetischen Abstammung haben, können jetzt auf einfachem Wege ohne die Abstammung bestreiten zu müssen, eine Klärung herbeiführen. Dies betrifft in der Regel den (rechtlichen) Vater eines Kindes. Hintergrund der Neuregelung war, dass sowohl Bundesgerichtshof als auch Bundesverfassungsgericht eine heimlich durchgeführte genetische Untersuchung wegen eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als geeignetes Beweismittel in Anfechtungsverfahren nicht zuließen. Demgegenüber standen allerdings die Grundrechte der (rechtlichen) Väter. Der materiell- und verfahrensrechtliche Ausweg ist die Neuregelung des § 1598a BGB. Die Regelung hilft allerdings nur den Vätern im Rechtssinne. Sie hilft nicht dem biologischen Vater, also demjenigen, dessen Vaterschaft die Mutter nicht zugestimmt hat, der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder dessen Vaterschaft noch nicht gerichtlich festgestellt wurde. Diese Väter sind nach wie vor auf das bisher bestehende Anfechtungsverfahren verwiesen. </p>
]]></content:encoded><category>Familienrecht</category>
<pubDate>Thu, 29 May 2008 21:13:00 +0200</pubDate>
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<title>Rauchverbot auch in Sachsen ab dem 01.02.2008</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/rauchverbot-auch-in-sachsen-ab-dem-01022008.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=a1673af77a</link>
<description>In Gaststätten, Kneipen, Bars, Discotheken aber auch Behörden des Freistaats, Schulen, Heimen,...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">In Gaststätten, Kneipen, Bars, Discotheken aber auch Behörden des Freistaats, Schulen, Heimen, Gesundheitseinrichtungen und anderen öffentlichen Einrichtungen tritt am 01.02.2008 auch in Sachsen ein generelles Rauchverbot in Kraft. Der Freistaat will so vor den Gefahren des Passivrauchens schützen, den Tabakkonsum insgesamt verringern und Jugendliche länger vom Rauchen abhalten. Die einzige Möglichkeit in Gaststätten, Bars und Kneipen zu rauchen, besteht in Lokalen mit vollständig abgetrennten Nebenräumen. Für Discotheken besteht diese Ausnahme nicht. In Wohnungen, im Justizvollzug und in extra ausgewiesenen Räumen von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten darf weiter geraucht werden. Wer gegen die Regelungen des Gesetzes verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € rechnen.</p>
]]></content:encoded><category>Allgemein</category>
<pubDate>Tue, 29 Jan 2008 17:28:00 +0100</pubDate>
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<title>Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/abfindungsanspruch-nach-1a-kschg.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=0ded681859</link>
<description>Gemäß § 1a KSchG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn sie ihm in einer...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Gemäß § 1a KSchG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn sie ihm in einer betriebsbedingten Kündigung vom Arbeitgeber angeboten wird und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhebt. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage schließt diesen Anspruch aus. Das ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Klage später wieder zurück nimmt (BAG Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06).</p>
]]></content:encoded><category>Arbeitsrecht</category>
<pubDate>Tue, 29 Jan 2008 17:25:00 +0100</pubDate>
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<title>Senkung des Beitragsatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2008</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/senkung-des-beitragsatzes-zur-arbeitslosenversicherung-zum-01012008.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=ba6004e11d</link>
<description>Zum 01.01.2008 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 % auf 3,3 %. Die...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Zum 01.01.2008 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung&nbsp; von 4,2 % auf 3,3 %. Die Grundlage hierfür waren unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit in 2007. Der Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt allerdings unverändert hoch bei 19,9 %, während der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Jahresmitte wegen der vom Gesetzgeber verabschiedeten Pflegereform ansteigen wird. Fragen zum Sozialversicherungsrecht beantwortet Ihnen Frau Rechtsanwältin Höpfner.</p>
]]></content:encoded><category>Arbeitsrecht</category>
<pubDate>Tue, 29 Jan 2008 17:21:00 +0100</pubDate>
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<title>Reform des Versicherungsvertragsgesetzes zum 01.01.2008 </title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/reform-des-versicherungsvertragsgesetzes-zum-01012008.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=0f5e3f9685</link>
<description>Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 das Versicherungsvertragsgesetz einer grundlegenden Reform...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 das Versicherungsvertragsgesetz einer grundlegenden Reform unterzogen. </p>
<p class="bodytext">Wesentliche Neuerungen sind umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten der Versicherer, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Sie haben neben der Beratung vor Vertragsschluss und deren Dokumentation die Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die Versicherungsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Für alle natürlichen und juristischen Personen, also auch für Gewerbe- und Industriekunden gilt nunmehr ein einheitliches zweiwöchiges Widerrufsrecht. Für den Fall von Obliegenheitsverletzung gilt ein abgestuftes System nach dem Grad der Obliegenheitsverletzung und den daraus zu ziehenden Rechtsfolgen. </p>
<p class="bodytext">Für weitere Informationen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. </p>
]]></content:encoded><category>Versicherungsrecht</category>
<pubDate>Thu, 24 Jan 2008 16:54:00 +0100</pubDate>
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<title>Änderungen im Unterhaltsrecht zum 01.01.2008</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/aenderungen-im-unterhaltsrecht-zum-01012008.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=6dc94ac06e</link>
<description>Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 das Unterhaltsrecht reformiert. Wesentliche Änderungen wurden...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 das Unterhaltsrecht reformiert. Wesentliche Änderungen wurden vor allem beim Ehegattenunterhalt und beim Kindesunterhalt durchgeführt.<br />So obliegt es nunmehr nach der Scheidung jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn er dazu außerstande ist, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt.<br />Darüber hinaus obliegt es auch dem geschiedenen Ehegatten, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.<br />Der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes wurde der Rechtslage der nichtehelichen Lebenspartnerschaften angepasst. Die Dauer des Unterhaltsanspruches beträgt jetzt drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Der Unterhalt kann sich verlängern, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind zu berücksichtigen.<br />Darüber hinaus wird jeder nacheheliche Unterhaltsanspruch nach Dauer und Höhe begrenzt. Beim Kindesunterhalt wird die Berechnung des Unterhaltes nach der Regelbetragsverordnung abgelöst durch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterhalt, der sich am sächlichen Existenzminimum eines Kindes orientiert.<br />Dies sind nur einige gesetzliche Änderungen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen für Informationen und weitere Auskünfte gern zur Verfügung</p>
]]></content:encoded><category>Familienrecht</category>
<pubDate>Tue, 15 Jan 2008 12:23:00 +0100</pubDate>
</item><item>
<title>SGB II - Studenten ohne BAföG haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/sgb-ii-studenten-ohne-bafoeg-haben-keinen-anspruch-auf-arbeitslosengeld-ii.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=9b7a3d04be</link>
<description>Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.09.2007 habenStudenten ohne BAföG keinen Anspruch...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.09.2007 habenStudenten ohne BAföG keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. § 7 Abs. 5SGB II schließt einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II aus,wenn ein Studium oder eine Ausbildung dem Grunde nach förderfähig ist.Es kommt allein auf die abstrakte Förderfähigkeit an, nicht darauf obder Student BAföG auch erhält. Der späte Wechsel der Studienrichtung(hier nach dem 7. Semester) ist kein Härtefall im Sinne des § 7 Abs. 5S. 2 SGB II (AZ BSG B 14/7b AS 36/06 R).</p>
]]></content:encoded><category>Sozialrecht</category>
<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 23:10:00 +0200</pubDate>
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<title>Keine Leistungsunfähigkeit des Hausmannes bei Rollentausch</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/familienrecht-keine-leistungsunfaehigkeit-des-hausmannes-bei-rollentausch.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=f5c95654ae</link>
<description>Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Kinder aus einer zweiten Ehe betreuenden Hausmann eine...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Kinder aus einer zweiten Ehe betreuenden Hausmann eine Nebenbeschäftigung zumutbar ist, um den Unterhalt für Kinder aus erster Ehe sicherzustellen. Die Leistungsfähigkeit ist in solchen Fällen auf der Grundlage einer Nebenerwerbstätigkeit und des Taschengeldanspruchs gegen den neuen Ehepartner zu beurteilen(OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1038).</p>
]]></content:encoded><category>Familienrecht</category>
<pubDate>Tue, 25 Sep 2007 17:47:00 +0200</pubDate>
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<title>Kein Umgangsrecht des biologischen Vaters</title>
<link>http://www.ghp-anwaelte.de/news/news/article/familienrecht-kein-umgangsrecht-des-biologischen-vaters.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&#38;cHash=0e134211c8</link>
<description>Ein Umgangsrecht mit dem Kind steht nur dem gesetzlich legitimierten Eltern, nicht jedoch dem...</description><content:encoded><![CDATA[
<p class="bodytext">Ein Umgangsrecht mit dem Kind steht nur dem gesetzlich legitimierten Eltern, nicht jedoch dem lediglich biologischen Vater zu. Umgang kann nur derjenige erhalten, der Elternverantwortung trägt. Ist der biologische nicht gleichzeitig der rechtliche Vater des Kindes und besteht zwischen Kind und biologischen Vater keine sozial-familiäre Beziehung, kann ein Umgangsrecht nicht eingeräumt werden. Auch der grundrechtlich garantierte Schutz der Familie knüpfe an das Bestehen der sozial-familiären Beziehung an (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 924).</p>
]]></content:encoded><category>Familienrecht</category>
<pubDate>Tue, 25 Sep 2007 17:46:00 +0200</pubDate>
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